Comments are closed 11
Okt

Durch Verpflegungsmehraufwand kräftig Reisekosten sparen!

Wer regelmäßig unternehmerisch bedingt auf Reisen geht, kann mit dem Verpflegungsmehraufwand mehrere 1.000,– € / Jahr beim Fiskus geltend machen.

Wie der Verpflegungsmehraufwand die Reisekasse mächtig aufpoliert erfahren Sie hier:

Verpflegungsmehraufwand sind zusätzliche Kosten, die bei einem Unternehmer anfallen, wenn er sich außerhalb des Geschäftssitzes aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand werden allgemein Tagegeld oder auch Reisespesen genannt. Der unternehmerisch bedingte Mehraufwand bei sogenannten Dienstreisen kann steuerrechtlich als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für eine Dienstreise innerhalb Deutschlands wird der Verpflegungsmehraufwand zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt:

  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
  • 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
  • 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.

Auch Reisen ins Ausland können mit dem Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Abhängig vom jeweiligen Reiseland unterscheiden sich diese Pauschalbeträge. Eine aktuelle Liste stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung:

Verpflegungsmehraufwand Reisekostenabrechnung AUSLAND >>>

(Quelle: spesen-ratgeber.de)

Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer vom Geschäftssitz. Führt jemand an einem Kalendertag mehrere Dienstreisen durch, können die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammengerechnet werden.

Ausgenommen sind Dienstreisen, die mehr als 3 Monate immer an denselben Einsatzort unternommen werden. Die Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen nicht mit den Kosten für Bewirtung oder für Arbeitsessen verwechselt werden.

Bau- und Montageleute, Berater vor Ort, Seminarveranstalter, freie Außendienstmitarbeiter oder Verkäufer die teilweise über Nacht auf Dienstreise sind können Ihre Reisen in einer gesonderten Liste vermerken und diese dann mit der Buchhaltung* beim Steuerberater oder dem Buchhaltungsservice abgeben.

Hier der kostenlose Download einer Liste als Vordruck für den Verpflegungsmehraufwand >>>

Mehr Infos zu weiteren Sparmöglichkeiten, unserem GRATIS Buchhaltungs-Check und warum wir 100% billiger sind als Buchhaltung selber machen, erfahren Sie hier:

07195 – 139 78 77 | info@fibufuchs.de

Verpflegungsmehraufwand für den cleveren Unternehmer eine lukrative Sparmaßnahme!

jeux casino en ligne francais

zp8497586rq

Ähnliche Artikel:

Autor:

Kommentare sind gesperrt.