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Feb.

Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten 2013

Verpflegungsmehraufwand 2013. Was ist für anders für Geschäftsreisende in den Pauschalen?

Die Pauschalen im Verpflegungsmehraufwand für Essen, Trinken und Schlafen in Deutschland sind gleich geblieben, doch das Bundesfinanzministerium hat die Auslandspauschalen angepasst. Folge, in England wird man beispielweise sehr viel weniger Verpflegungsmehraufwand bekommen als seither. Jedoch können sich Frankreich oder Schweizreisende freuen, dank gestiegener Pauschalen des Verpflegungsmehraufwand. Also können mehr Übernachtungskosten berechnet werden. In unserem Downloadbereich bekommen Sie diese Tabelle gratis.

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Sie möchten einen Tag ins Ausland reisen? Oder treten eine Rückreise aus dem Ausland an, ist noch immer der pauschale Betrag des letzten Ortes Ihrer Tätigkeit im Ausland maßgebend. Zudem gilt noch immer, dass Pauschalen für Übernachtung nicht als Werbungskosten angenommen werden können, sondern seitens des Arbeitgebers bezahlt werden müssen.

Für Arbeitnehmer und auch für Unternehmer ist wichtig, dass nur die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erstattet werden, also zum steuerlichen Abzug geltend gemacht werden dürfen, nicht die tatsächlichen Kosten für Verpflegung oder Übernachtung.

Beispiel:
Wenn Sie mindestens 24 Stunden in Paris waren, können Sie maximal 58,– € steuerlich zum Abzug bringen. Dem Bundesministerium für Finanzen ist es dabei egal, ob Sie im Firstclass Restaurante oder in einer „Absteige“ waren.

Eines ist für Arbeitnehmer noch zu beachten, der Arbeitgeber ist keineswegs verpflichtet Verpflegungsmehraufwand zu bezahlen. Das bleibt weiterhin eine frei Leistungsregelung. Wer mehr darüber lesen will, findet in den Lohnsteuerrichtlinie R9.6 LStR 2011 R 9.6 sowie im § 4 EStG ausführliche Informationen.

Weitere Infos zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwand oder Fragen allgemein zu Ihrer Buchhaltung oder Abrechnung erhalten Sie bei uns unter
07195 – 139 78 77
info@fibufuchs.de

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