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Jul

Bewirtungsbeleg: Schlemmen und dabei richtig sparen!

Bewirtungsbeleg, nützlich und gewinnbringend?

Keine Bonusaktion der Gastronomen, sondern für den ausgefuchsten Unternehmer selbstverständlich – mehr Gewinn, doppelter Genuss mit dem Bewirtungsbeleg!

Mit dem Bewirtungsbeleg, als ob Sie im Restaurant 20% und mehr „Rabatt“ erhielten! Wer will das verschenken?

Wie sagte letztens ein völlig erstaunter Kunde: „Wenn ich alles zusammenrechne gebe ich jedes Jahr mindestens 3.500 bis 4.000 Euro allein für Geschäftsessen aus. Wenn ich also richtig rechne und den Bewirtungsbeleg jedes mal mit nehme, spare ich rund 800 Euro! Das sind beispielsweise die kompletten Buchhaltungskosten für das ganzen Jahr, oder 2 Monate Lohn für eine Aushilfe!“

Wer weiterhin sein Geld verschenken will, kann das gerne tun. Wirklich schlau ist es nicht kurz die Bedienung beim Bezahlen nach einem „richtigen“ Bewirtungsbeleg zu fragen.

Immer wieder hören wir Aussagen, nein danke ich brauch keine Rechnung oder, neee das ist mir zu lästig mit den Belegen. Wer so denkt hat das geniale Sparpotenzial nicht erkannt.

Beispiel:

Die Restaurantrechnung beträgt 119,– €. Davon sind 19,– € Mehrwertsteuer. Zält man dazu die entgangene Minderung der Einkommensteuer dazu verschenken Sie bis zu 23 €, wenn der Beleg nicht in der Buchhaltung auftaucht. Also zahlen Sie eigentlich nur 86 €!

Und jetzt der Clou was viele nicht wissen: Das Trinkgeld kann mit aufgerechnet werden.

Zusammengezählt wird am Schluss. Und wenn man dadurch auch noch in eine niedrigere Steuerprogression fällt, kann die Ersparnis extrem hoch sein. Also noch zusätzliches Sparpotenzial, das ohne Bewirtungsbelege für immer verloren geht.

1 Minute Aufmerksamkeit mehrere 100,– Euro Gewinn pro Jahr. Welchen Grund sollte jemand haben das zu verschenken? Routinemäßig geht das ganz schnell.

Wie muss der Bewirtungsbeleg aussehen?

Bitte prüfen Sie:

  • Vollständige Adresse des Restaurants,
  • Belegdatum,
  • einzelne Positionen aus denen die bewirteten Personen hervorgehen,
  • Endbetrag,
  • Mehrwertsteuer ausgewiesen.

In manchen Restaurants bekommt man auch gleich den Bewirtungsbeleg mit dem vorgeschriebenen Informationsfeldern:

  • Feld „Tag und Ort der Bewirtung:
    Datum und genaue Adresse des Restaurants eintragen
  • Feld „bewirtete Personen“:
    dort alle beteiligten mit Vor und Zunamen inklusive Sie selbst eintragen
  • Feld „Anlass der Bewirtung“:
    beispielsweise den Inhalt eines Projekt oder die Gesprächsthemen mit Mitarbeitern beschreiben. (Kein Roman, jedoch der Inhalt muss klar sein)
  • Endbetrag:
    WICHTIG: Endbetrag inklisive des Trinkgeldes eintragen (Beispielsweise, wenn Sie die Rechnung mit Karte und das Trinkgeld bar bezahlt haben)
  • Feld „Ort und Datum“:
    Am besten, den Ort, wo das Essen statt gefunden hat oder den Geschäftssitz angeben und natürlich das Datum des Restaurantbesuches und Unterschrift nicht vergessen.

Fehlt diese Unterteilung in dem Bewirtungsbeleg oder Restaurantrechnung haben wir für Sie kostenlos ein Formular zum Download. Dort füllen Sie alles aus, wie oben beschrieben und heften einfach die Rechnung dort an.

Kostenloser download >>>

„Kleinvieh macht auch Mist!“

Der alte Spruch macht sich hier enorm bemerkbar.

Je mehr Sie als Unternehmer auf „Kleinvieh“ achten (manche sehen den Bewirtungsbeleg als Kleinvieh) desto mehr sparen Sie und je mehr Sie aufmerksam alle Möglichkeiten beachten, desto mehr bleibt am Ende für Sie persönlich übrig.

Und vielleicht fragen Sie sich jetzt, was Sie noch optimieren könnten, um tatsächlich leicht noch mehr in Ihrem Unternehmen zu sparen, dann freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden.

Grüße das Team von fibufuchs.de und den Bewirtungsbeleg nie mehr vergessen.

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