Umsatzsteuer und Apps

Der Vertrieb von Apps und die umsatzsteuerliche Behandlung waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Vorabentscheidung. Fraglich war unter anderem, ob eine Steuerschuld aufgrund eines Umsatzsteuerausweises entstehen bei einer Leistung an einen Endverbraucher entstehen kann, auch wenn selbiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Umsatzsteuer im Inland nicht geschuldet wird.
Hintergrund war der Vertrieb und Entwicklung von Apps für mobile Endgeräte ausschließlich über einen in Irland ansässigen digitalen Appstore. Dabei handelte es sich um sog. In-App-Versionen, bei denen nur bestimmte Teile der App kostenpflichtig freigeschalten wurden. Die Grundversion war ohne Gebühren Nutzbar. Die Abrechnung erfolgte monatlich durch den Appstore-Betreiber unter Einbehaltung einer Provision.
Die versendeten Bestellbestätigungen könnten den Mindestanforderungen an eine Rechnung genügen. Ein USt-Ausweis mit deutscher USt in der Bestellbestätigung lost nicht automatisch eine Steuerpflicht aus, sofern keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. Nun bittet der BFH den EuGH um Konkretisierung, unter welchen Vorrausetzungen von einer Gefährdung des Steueraufkommens ausgegangen werden kann (BFH, Beschluss v. 23.8.2023 Az. XI R 10/20).

Quelle: b.b.h.

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