Umsatzsteuer auf Kryptowährungen

Der deutsche Bundestag teilt aufgrund einer kleinen Anfrage mit, dass Kryptowährungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Verwendung von sogenannten virtuellen Währungen wird umsatzsteuerlich der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Die Hingabe von Kryptogeld zur Bezahlung unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer. Die Bundesregierung erwarte auch durch die Nutzung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins keine Risiken für die Finanzstabilität.

Quelle: b.b.h.

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