Steuerhilfepaket Corona

Das dritte Corona-Steuerhilfepaket wurde beschlossen. Damit wurden weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt. Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe geholfen werden. Beschlossen wurde ein einmaliger Kinderbonus von 150 EUR, die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes im Gaststättengewerbe bis Ende 2022 sowie eine Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrages für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf 10 Millionen EUR (bei Zusammenveranlagung 20 Millionen EUR). Letzteres gilt auch beim vorläufigen Verlustrücktrag.

Quelle: b.b.h.

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