
Referentenentwurf zur Anhebung von Freibeträgen
Am 09.03.2015 wurde der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Grundfreibetrages sowie des Kinderfreibetrages veröffentlicht. Die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung 2015/2016 wird damit umgesetzt. Auch die Anhebung des Kindergeldes bzw. des Kinderzuschlages stellt das steuerliche Existenzminimum sicher (Anhebung des Kinderzuschlages um 20,00 EUR). Damit wird der Kinderzuschlag ab 01.07.2016 auf 160,00 EUR festgesetzt. Dieser wird in den Fällen ausgezahlt, in denen sich keine steuerliche Auswirkung durch d ie übrigen Entlastungen ergibt.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
07195 – 139 78 78
Ähnliche Artikel:
- Steuer Änderungen für Unternehmer in 2015
- Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter. ACHTUNG Stolperfallen drohen.
- Diese Frage hätten sich Hochwasseropfer lieber nicht gestellt:
- Wenn Träume wahr werden sollen!
- Bewirtungsbeleg: Schlemmen und dabei richtig sparen!