
Kassen: Neue Technische Richtlinie des BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF eine neue Technische Richtlinie erstellt. Hierauf weist das BMF aktuell hin (BMF, Schreiben v. 24.3.2023 – IV A 4 – S 0316-a/19/10012 :004).
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 erstmalig erstellt. Diese Technische Richtlinie ist auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
• https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03145/tr-03145.html
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Bruttolistenpreis / Neuwagenpreis schnell und ganz einfach für Ihr Auto kostenlos ermitteln.
- SEPA Überweisungen
- Buchhaltung nur noch mit elektronischen Belegen? Ganz klar NEIN!
- Freiberufler, jetzt anmelden und Vorteile nutzen!
- Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter. ACHTUNG Stolperfallen drohen.