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Mai

Freiberufler, jetzt anmelden und Vorteile nutzen!

Freiberufler anmelden! >>>Gewusst wie<<<

„Freiberufler haben‘s gut!“

Ein Satz, den man häufig durch die Gänge eines verzweifelten Gewerbe- treibenden während den teuren Überweisungen an den Fiskus zu hören bekommt. Und um ehrlich zu sein, so unrecht hat der Mann gar nicht:

Freiberufler haben tatsächlich Vorteile:

Sie bezahlen weniger Steuern, dürfen unabhängig von der Höhe Ihrer Umsätze und Gewinn eine vereinfachte Buchführung verwenden, müssen weniger Melde- und Prüfvorschriften beachten und genießen auch sonst zahlreiche Sonderrechte.
Warum sind dann nicht einfach alle Freiberufler möchte man sich fragen. Ganz einfach: Es gibt einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen dem freien Beruf und dem Beruf eines Gewerbe-Treibers.
Höchste Zeit also den Stand des Freiberuflers zu erklären und allen Interessierten in wenigen Schritten zu erklären wie man sich als Freiberufler richtig anmeldet.

1. Der feine Unterschied – Freiberufler und Gewerbetreibende

Wenn Sie sich als Freiberufler anmelden wollen, ist es zu aller erst extrem wichtig, dass Sie auch wissen, dass Ihre angestrebte Tätigkeit unter die freien Berufe fällt. Ich möchte keine Angst machen, aber das Finanzamt kann bis zu 7 Jahre nach der Anmeldung den Freiberufler-Status wieder aberkennen, und was das für Ihren Geldbeutel bedeutet, können Sie sich ja bestimmt denken.
Eigentlich ist die Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe nicht schwer: Beim Gewerbebetrieb werden Umsätze durch den Einsatz von Kapital (durch das Verkaufen) generiert, bei den Freiberuflern hingegen vorwiegend durch den Einsatz der eigenen Arbeitsleistung.
Aber wie so oft sieht das ganze in der Praxis etwas anders aus, und, wie sollte es auch sonst in unserem System sein, gibt es Grauzonen und Unklarheiten: Verschiedene Tätigkeiten werden vermischt, Zugangsvoraussetzungen ändern sich, neue freiberufliche Tätigkeiten entstehen….
Aber was sind denn jetzt nun diese „Freien Berufe“?
Das steht t in § 18 des Einkommensteuergesetzes und umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Heilberufe
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
  • Naturwissenschaftliche / technische Berufe
  • Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe

Dazu im Gegensatz stehen Gewerbeberufe zu denen folgenden Wirtschaftszweige gehören:

  • industrielle Fertigung,
  • Handwerk und handwerksnahe Berufe mit Ausnahme künstlerischer Tätigkeiten,
  • Groß- und Einzelhandel (im weitesten Sinne der Verkauf von Produkten),
  • Gastronomie und Hotellerie
  • „einfache“ Dienstleistungen (zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Reparaturen)
  • Vertreter, Vermittler und Agenturen sowie
  • Geld- und Vermögensberater.

Um Ihnen einen noch besseren Überblick zu liefern und bei Ihrer Anmeldung als Freiberufler eine noch bessere Stütze zu sein, haben wir für Sie eine LISTE erstellt.

2. So wird’s gemacht: Die Anmeldung als Freiberufler:

Ganz wichtig für alle, die sich als Freiberufler anmelden wollen: Nicht das Gewerbeamt ist das Ziel, sondern das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Übrigens kann man nicht von heute auf morgen beschließt ein Freiberufler zu sein ohne das jemandem mitzuteilen. So geht es nicht. Sie müssen das Finanzamt im Vorfeld oder innerhalb des ersten Monats nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit schriftlich informieren. Man kann sich also erst einmal im stillen Kämmerchen dazu entschließen Freiberufler zu werden, muss das dann aber auch schnellstmöglich mitteilen und darf nicht sofort loslegen. Das Finanzamt unterrichtet dann die zuständige Berufskammer.

WICHTIG: Wenn Sie Freiberufler sind und diese Tätigkeit nicht anmelden, zögert das Finanzamt keine Sekunde Ihnen eine Strafe aufzubrummen.
Ebenso wichtig ist, dass schon bei der ersten Meldung ans Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit (Name, Art, Arbeitsfelder, etc) möglichst exakt und genau beschrieben werden sollte. Klar, kann diese Anmeldung erst einmal auch formlos auf einem Butterbrot geschrieben werden- das Finanzamt schickt Ihnen in jedem Fall noch einen Fragebogen zur exakten Erfassung Ihrer Tätigkeit zu – doch die genaue Beschreibung erhöht die Chancen auf Erfolg, vor allem wenn die Anerkennung des Freiberuflerstatus unsicher ist!

3. Der Fragebogen – (K)ein Hindernis auf dem Weg zum Freiberufler

Werfen wir einmal einen Blick auf den Fragebogen, den das Finanzamt Ihnen bei Ihrer Anmeldung als Freiberufler zuschickt. Neben allgemeinen Angaben zum potentiellen Freiberufler werden Sie gefragt nach:

  • … der Anzahl Ihrer Mitarbeiter
  • … dem Zeitpunkt Ihrer Geschäftseröffnung. Achtung: Der Zeitpunkt der Geschäftseröffnung ist genau das Datum, an dem die Tätigkeit in der Öffentlichkeit auftritt. (Umzug in neues Gebäude, erste Entwürfe der Werbeung)
  • … dem erwarteten Umsatz
  • … dem erwarteten Gewinn. VORSICHT: Hierbei ist es ganz wichtig, eine vorsichtige Schätzung abzugeben. Die Höhe dieser Schätzung hat Einfluss auf die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen von Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • … den Einkünften des Ehepartners
  • … weiteren Einnahmen z.B. Mieteinnahmen

Man kann es sich schon denken: Erst wenn das Finanzamt diesen ausgefüllten Fragebogen erhält, wird Ihre Tätigkeit – als Freiberuf oder Gewerbe – eingeschätzt. Sollten Sie beim Ausfüllen Probleme haben, wenden Sie sich an Experten, wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie kostenlos eine Liste, wie sich Freiberufler von Gewerblichen abgrenzen. Inklusive Gerichtsurteile: Hier klicken >>>

Nach wenigen Wochen bekommen Sie dann eine Wirtschaftsidentifikations-Nummer. Darüber hinaus gibt es schon die ersten vierteljährigen Steuervorauszahlungen sowie die Information, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Wenn das alles klappt, steht Ihrem neuen Traumjob als Freiberufler nichts mehr im Wege.

UND zum Schluss noch eines: Um eine freiberufliche Tätigkeit ausüben zu können, müssen Sie in der Regel spezielle berufliche / qualifikatorische, zum Teil auch finanzielle oder bauliche Voraussetzungen erfüllen. Prüfen Sie das zu Beginn ihrer Tätigkeit und setzen sich bei Bedarf mit einem Profi zusammen. Wir beraten Sie als Unternehmer und Freiberufler übrigens auch bei ersten Businessgesprächen gerne.

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