Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Die derzeit festgelegten Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nach Auffassung des EuGH europarechtswidrig. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil vom 04.09.2014, dass Gebietsfremde beim Erwerb von Grundstücken höher besteuert werden als Inländer. Damit wird eine Wertminderung des Nachlasses oder der Schenkung bewirkt, was gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Die deutschen Rechtsvorschriften müssen daher geändert werden.

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