BFH zum Umsatzschlüssel

Der BFH hat am 27.08.2014 sein Urteil zur Anwendung des Umsatzschlüssels für die Aufteilung von Vorsteuern bei Gebäuden veröffentlicht. Das oberste Gericht kommt zur Überzeugung, dass grundsätzlich die Anwendung des Flächenschlüssels bei Gebäuden maßgeblich ist. Bei bestimmten Einzelfällen aber ist auch eine andere Aufteilung möglich. Dazu müssen im Einzelfall aber erhebliche Unterschiede bei der Ausstattung der Räume, die zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden, bestehen (Urteil vom 03.07.2014). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und unterschiedlicher Rechtsauffassungen hat der BFH die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.

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Gabriele Schmid b.b.h.