Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das BMF hat ein Schreiben zum maßgebenden Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.5.2022 – IV C 6 – S 2176/20/10005 :001).
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil v. 20.11.2019- XI R 42/18 entschieden, dass bei verschiedenen gegenüber einem Arbeitnehmer im Rahmen von Entgeltumwandlungen erteilten Pensionszusagen mit jeweils unterschiedlichen Pensionsaltern nach Wahl des Berechtigten hinsichtlich des jeweiligen Finanzierungsendalters auf den in den einzelnen Zusagen festgelegten Leistungszeitpunkten abzustellen ist.
Quelle: b.b.h.
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