
Restaurationsumsätze und Umsatzsteuer
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 22.12.2025 die Anpassung im Umsatzsteueranwendungserlass hinsichtlich der Restaurant- und Verpflegungsleistungen bekannt gegeben. Kombiangebote, wie Buffets bzw. All-Inclusive-Pakete, können aus Vereinfachungsgründen pauschal aufgeteilt werden mit 30 % für Getränke sowie 15 % für bestimmte Zusatzleistungen. Diese Regelung wurde bereits während der zeitlichen Befristung (01.07.2020 bis 31.12.2023) angewendet.
Für den Jahreswechsel gilt, dass die Leistungen in der Silvesternacht, unabhängig von der Uhrzeit der Abgabe, durchgehend mit 19 % versteuert werden dürfen.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht (BMF vom 22.12.2025 DOK: COO.7005.100.2.13805199).
Quelle: b.b.h.
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