
Künstlersozialkasse ab 2026
Ab 01.01.2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2026 von derzeit 5 % auf 4,9 %. Außerdem wird die Bagatellgrenze für die Abgabepflicht von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
Die Bagatellgrenze gilt für solche Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen generieren und dafür selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen oder unabhängig vom Unternehmenszweck Werke von selbständigen Künstlern und Publizisten nutzen (Generalklausel), jedoch NICHT für typische Verwerter, wie z.B. Theater, Galerien, Verlage usw.
Maßgeblich ist die die Entgeltsumme der Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten innerhalb eines Kalenderjahres. Die gesetzliche Meldung über die Entgelte ist bis zum 31.03. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse abzugeben, welche die Künstlersozialabgabe berechnet.
Quelle: b.b.h.
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