Steuerbarkeit von Sachzuwendungen an Privatkunden


Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäfts-beziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG (BFH, Urteil v. 9.8.2023 – VI R 10/21; veröffentlicht am 9.11.2023). Hintergrund: Gem. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können Steuerpflichtige die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben; Entsprechendes gilt nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Quelle: b.b.h.

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