Steuerliche Änderungen ab 2016

Ab 2016 steigt der Grundfreibetrag auf 8.652,00 EUR. In der laufenden Lohnabrechnung werden Arbeitnehmer größtenteils eine Entlastung spüren. Es erfolgte bereits eine Anhebung für 2015 auf 8.472,00 EUR, die einmalig in der Lohnabrechnung Dezember 2015 berücksichtigt wurde. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte kommt es auch in der Progression zu meist positiven Effekten. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls pro Elternteil auf 2.304,00 EUR (im Jahr 2015 noch 2.256,00 EUR) erhöht. Dementsprechend wird auch das Kindergeld um weitere zwei Euro aufgestockt, so dass für das erste und zweite Kind monatlich 190,00 EUR, für das dritte Kind 196,00 EUR und ab dem vierten Kind 221,00 EUR ausbezahlt werden. Der Kinderzuschlag wird ab 01.07.2016 um weitere 20,00 EUR auf 160,00 EUR monatlich aufgestockt.

Quelle: b.b.h.

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