
Übertragung einer Reinvestitionsrücklage
Die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen und somit eine sofortige Versteuerung vermeiden (FG Köln, Urteil v. 13.7.2023 – 1 K 1783/18, Revision anhängig, BFH-Az. IV R 21/23).
Quelle: b.b.h.
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