Steuersatz bei Fotobücher

Das BMF hat sich im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen zur Anwendung des Steuersatzes bei der Lieferung von Fotobüchern geäußert. Der ermäßigte Steuersatz kommt nicht in Frage; es ist der Regelsteuersatz anzuwenden. Nach der europäischen Normenkontrolle ist für eine festgebundene Ware, die mit gedruckten vollfarbigen und personalisierten Bildern mit kurzen Texten und Beschreibungen ausgestattet ist, kein Buch, das zum Lesen geeignet ist. Dies gilt auch, wenn das Buch andere Abmessungen als in der Durchführungsverordnung hat und nicht im Volldruck hergestellt wird. Derartige Waren sind nicht zum allgemeinen Vertrieb bestimmt und erhalten auch keine Standardbuchnummer (ISBN).

Quelle: b.b.h.

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