Influencer und Steuern

Für die Tätigkeit von Influencern können eine Reihe von unterschiedlichen steuerlichen Sachverhalten vorliegen. Wer in den sozialen Netzwerken Geld verdienen möchte, wird mit einigen steuerlichen Pflichten konfrontiert. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun aktuell auf Ihrer Homepage einen Überblick über mögliche betroffene Bereiche online gestellt. Social-Media-Akteure können sich hier über notwendige Handlungsbereiche in folgenden Punkten informieren:
• die mit der laufenden Geschäftstätigkeit ggf. anfallenden Steuerbereiche Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer mit den unterschiedlichen Einnahmequellen
• Pflichten und weiterführende Hinweise bei Neugründung bzw. Beendigung der Tätigkeit
• Unterstützung durch praktische Erklärvideos und weiterführende Links
Die Informationsseite können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.finanzamt.nrw.de/influencer

Quelle: b.b.h.

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