Excel-Tabelle bei Kassenführung

Das FG Münster hat entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen (Az. 1 K 2214/17).

Quelle: b.b.h.

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