
Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das Bundesfinanzministerium zu den steuerlichen Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens zum 01.07.2013 wichtige Fragen geklärt, vor allem was den innergemeinschaftlichen Warenverkehr betrifft. Zum Beitrittsdatum müssen Übergangsregelungen beachtet werden. Auch die Vergabe einer UStID-Nummer ist nun erforderlich, wenn steuerfreie Warenlieferungen an andere EU-Unternehmer erfolgen. Es ergeben sich auch Auswirkungen zum Vorsteuervergütungsverfahren.
HINWEIS:
Auch bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ergeben sich nun Änderungen wie z. B. die Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung und vieles mehr.
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