
E-Bilanz Taxonomie neue Taxonomie veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 10.06.2025 (IV C 6 – S 2133-b/00064/002/006 BStBl 2025 I S. 145) die E-Bilanz Taxonomie 6.9 veröffentlicht. Sie gilt für Bilanzen der Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2025 beginnen, darf aber bereits für Wirtschaftsjahre 2025 bzw. 2025/2026 angewendet werden.
Dabei geht das BMF auch auf die Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG) ein. Für nach dem 31.12.2024 beginnende Wirtschaftsjahre giltauch eine Übermittlungspflicht für die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden für sämtliche Taxonomien und Bilanzen.
Der Kontennachweis muss folgende Angaben enthalten:
• Name der Position (zu der der Kontennachweis übermittelt wird)
• Kontonummer
• Kontobeschreibung
• Kontosaldo
Ein unverdichteter Kontennachweis umfasst zumindest alle Sachkonten der Buchführung (Hauptbuch), die am Ende des Wirtschaftsjahres einen Saldo aufweisen.
Eine Verdichtung einzelner Sachkonten zu Kontengruppen oder zu anderen Merkmalen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Quelle: b.b.h.
Ähnliche Artikel:
- Vernichten alter Buchhaltungsunterlagen
- Mindestlohngesetz und seine Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG
- Aufbewahrungsfristen, der Buchhaltung für Unternehmer und Freiberufler
- Buchhaltung nur noch mit elektronischen Belegen? Ganz klar NEIN!
- Verkauf "Träume" nicht Produkte!