
Britische Limited nach Brexit
Mit aktuellem BMF Schreiben wurden die Grundsätze zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gemacht. Weiterhin werden die rechtlichen Konsequenzen aufgeführt: Zivilrechtliche Fortsetzung der Limited als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen, zivilrechtlicher Rechtsformwechsel oder zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten und Vollstreckung gegen die Limited. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar
Quelle: b.b.h.
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