Barzahlungen über 3.000 Euro ab Juli 2027

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Ab dem 10.07.2027 sind nur noch Barzahlungen von maximal 10.000 Euro an Unternehmen und Selbstständige erlaubt. Barzahlungen über 10.000 Euro sind verboten, sie müssen nun elektronisch abgewickelt werden.

Die Barzahlung unter Privatleuten ist jedoch weiterhin zulässig, z. B. bei Kauf eines Gebrauchtwagens.

Bereits bei Barzahlungen ab 3.000 Euro gilt für Händler eine Nachweispflicht. Die Identität des Kunden muss festgestellt werden. Anonyme Barzahlungen sind also nur noch bis 2.999 Euro möglich.

Kryptodienstleister müssen Kunden eindeutig identifizieren und Transaktionen stärker überwachen, anonyme Kryptodienste sind dann nicht mehr zulässig.

Verboten ist die Barzahlung von Immobilien in allen Mitgliedsländern der EU. In Deutschland ist dies bereits seit dem 01.04.2023 untersagt.

Die neue Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Mony, Laundering Authortiy, AMLA) soll die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen koordinieren und beaufsichtigen.

Die Meldepflicht für auffällige Bargeldtransaktionen gibt es in Deutschland bereits seit 1993. Verdächtige Bargeldgeschäfte müssen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden.

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