Haftung bei Forderungsabtretung

Der BFH entscheidet aktuell zur Haftung bei Forderungsabtretung. Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle bewirkt keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13 c UStG. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der Insolvenzordnung.

Quelle: b.b.h.

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