Betriebsausgaben bei selbständiger Tagesmutter

Das FG Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen kann. Das FG hat entschieden, dass neben den Pauschbeträgen nach dem Schreiben des BMF vom 17.12.2007 keine tatsächlichen Gebäudeaufwendungen geltend gemacht werden können. Denn diese seien betrieblich und privat veranlasst und als Aufwendungen für den privaten Haushalt nicht anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Streitfall war auch kein sachgerechter Aufteilungsmaßstab gegeben.

Quelle: b.b.h.

Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.

E-Mail senden

Ähnliche Artikel: