Betriebsprüfung: Zeitreihenvergleich
Insbesondere bei Gastronomiebetrieben wird im Rahmen von Betriebsprüfungen die Schätzmethode mit dem Zeitreihenvergleich häufig angewendet. Dabei werden die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe in kleine Zeiträume von einer Woche zerlegt und der Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. D er höchste Rohgewinnaufschlagsatz wird für das gesamte Jahr zur Anwendung gebracht und so erhebliche Zuschätzungen ausgelöst. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 25.03.2015 die Anwendung dieser Schätzmethode eingeschränkt. So darf die Methode nur verwendet werden, wenn die Buchführung erhebliche Mängel aufweist. Außerdem muss das Verhältnis zwischen Erlösen und Wareneinkäufen über das ganze Jahr hinweg konstant sein.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Vernichten alter Buchhaltungsunterlagen
- Kleinunternehmerregelung – Fluch oder Segen?!
- Angst vorm “Schwarzen Mann?!”
- Repräsentationskosten – mit Kaffee, Keks und Co kinderleicht Steuern sparen!
- Aufbewahrungsfristen, der Buchhaltung für Unternehmer und Freiberufler