
Neuregelung bei Abschlagszahlungen
Das Urteil des BFH zu Abschlagszahlungen bei Architekten und Ingenieuren, die nach der HOIA abrechnen, hat für Aufregung gesorgt. Dadurch sind Abschlagszahlungen nicht erst durch die Abnahme des Werks verwirkt, sondern in dem Moment, in dem die HOIA den Anspruch festschreibt. Die Finanzverwaltung gewährt nun für die Anwendung des Urteils eine Übergangsfrist: Erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 muss die früher Besteuerung zur Anwen dung gebracht werden. Zudem kann der durch die Neuregelung entstandene Mehrgewinn auf zwei bzw. drei Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Vernichten alter Buchhaltungsunterlagen
- Darlehen oder Kredit ganz leicht trotz Schufaeintrag!
- Diese Frage hätten sich Hochwasseropfer lieber nicht gestellt:
- Steuer Änderungen für Unternehmer in 2015
- Bruttolistenpreis / Neuwagenpreis schnell und ganz einfach für Ihr Auto kostenlos ermitteln.