
Entstehung der Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat Änderungen zum Umsatzsteueranwendungserlass zum Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer bekannt gegeben. Unrichtig ausgewiesene Steuer entsteht nach den gesetzlichen Vorgaben in dem Moment, in dem auch die Steuer für die ausgeführte Leistung fällig wird, spätestens aber mit ausstellen der Rechnung. Sofern Rechnungen aber später korrigiert werden und dabei erstmalig ein unrichtiger Ausweis entsteht, ist nun aus Vereinfachungsgründen erst dann die Steuer fällig, wenn die Korrektur stattfindet (sog. Nachberechnungsfälle). Mit dieser wichtigen Aussage verzichtet die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen auf eine rückwirkende Korrektur und damit auf den bisher veranlassten Zinslauf.
Quelle: b.b.h.
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