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Sep.

SEPA Lastschriftverfahren

SEPA Lastschriftverfahren

Bei vielen ein Fragezeichen, bei uns erklärt!

Was es genau mit SEPA auf sich hat, haben wir ja schon erklärt (Hier dann der Link zu Artikel 1). Heute beschäftigen wir uns mit dem SEPA Lastschriftverfahren.

Was bedeutet das SEPA Lastschriftverfahren

Nichts anderes als, dass ab dem 14. Februar Unternehmen den Euro-Zahlungsverkehr über ein einziges Konto abwickeln müssen und ihren im europäischen Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden beispielsweise die Bezahlung per SEPA Lastschrift ermöglichen sollten.

Seit wann gibt es das SEPA Lastschriftverfahren?
Das SEPA Lastschriftverfahren wurde im November 2009 eingeführt und ist seit dem sowohl national als auch grenzüberschreitend nutzbar. Spätestens am 14. Februar 2014 ist diese Möglichkeit die einzige, um in Europa ein Lastschriftverfahren durchzuführen.

Was hat die Gläubiger-Identifikationsnummer mit dem SEPA Lastschriftverfahren zu tun?

Sie ist die wichtigste Nummer für alle Zahlungsempfänger (z.B. Unternehmen, Handel) – und zwar genau dann, wenn sie Lastschriften auf Basis der SEPA Lastschriftverfahren abwickeln wollen: Die Gläubiger-Identifikationsnummer. Sie ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

Übrigens: In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen.

Welche SEPA Lastschriftverfahren gibt es?

Es gibt genau 2 Verfahren: Das SEPA Basislastschriftverfahren sowie das Firmenlastschriftverfahren:

Das SEPA Basislastschriftverfahren:

Dieses SEPA Lastschriften Verfahren ist für Verbrauchern und Unternehmen und ist dem deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nicht unähnlich. So kann auch eine SEPA-Basislastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden. Und es kommt noch besser: Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Wichtig zu wissen:
Die SEPA Lastschriften müssen eine gewisse Zeit vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Wie lang genau? Bei SEPA-Basislastschriften sind das bei Erst-und Einmallastschriften fünf, bei Folgelastschriften zwei Interbankengeschäftstage.

Die SEPA-Firmenlastschrift:

Wie der Name schon erkennen lässt ist dieses SEPA Lastschriftverfahren ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich und ähnelt dem Abbuchungsauftragsverfahren.

Wichtig zu wissen:
Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Das heißt auch, dass die Zahlstelle dazu verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. Übrigens müssen SEPA-Firmenlastschriften der Zahlstelle einen Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Übrigens:
Das vom deutschen Einzelhandel so geliebte Elektronische Lastschriftverfahren (FLV) kann bis 1. Februar 2016 genutzt werden.

Wer noch weitere Fragen zum SEPA Lastschriftverfahren hat, dem stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Aktuelle gesetzliche Informationen zum SEPA Lastschriftverfahren finden Sie hier >>>

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