Ziehen Sie souverän Ihren Kopf aus der Steuerprüfungs-Schlinge!
Wenn der Steuerprüfer klingelt, hilft meist Baldrian auch dem ehrlichsten Unternehmerherz nicht mehr.
Denn jeder weiß, unangenehme Fragen und die Spürnase des Kontrolleurs tief in den Unterlagen und das Grauen hat einen Namen – Nachzahlung!
Und als wäre das noch nicht genug, zukünftig sollen Prüfungen regelmäßig alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Cool bleiben sollte jedoch die Devise sein, deshalb beantworten wir hier die wichtigsten Fragen:
Welche Gründe hat die Finanzbehörde vorzeitiger aufzuschlagen, als geplant?
Bei diesen gravierenden Auffälligkeiten wird das Amt sofort stutzig:
- hohen Verlusten über mehrere Jahre
- Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen
- ein viel zu geringes Einkommen für den Lebensstandard
- starke Umsatzschwankungen ohne erkennbaren Grund
- niedriger Gewinn im Vergleich zum Branchendurchschnitt
- Änderungen oder Aufgabe der Unternehmensrechtsform
- steuerliche Unzuverlässigkeit mit der Abgabe Ihrer Unterlagen
Überrascht der Steuerprüfer mit Spontanbesuchen?
Nicht, wenn ein begründeter Verdacht der Vertuschung vorliegt und nein, er kündigt sich an. Prüfungen sind zwar jederzeit möglich, sie müssen allerdings angekündigt werden. Es muss dafür ein angemessener Zeitraum gewählt werden. Grundsätzlich liegt diese Frist für Großbetriebe bei 4 Wochen, für kleinere Unternehmen bei ca. 2 Wochen.
Kann man eine Betriebsprüfung verschieben?
Selbstverständlich, wenn der Unternehmer, das Buchhaltungsbüro oder ein Mitarbeiter, der mit der Buchhaltung vertraut ist, wegen Krankheit ausfallen. Auch dann, wenn der Mitarbeiter im Urlaub oder auf Dienstreise ist. Grundsätzlich muss es immer einen triftigen Grund geben, damit die Prüfung tatsächlich verschoben werden kann. Kooperatives Verhalten schon zu Beginn bei der Terminabsprache macht gute Stimmung – auch beim Finanzbeamten 😉
Wie nett sollte man sein?
Die richtige Atmosphäre prägt eine Betriebsprüfung – und damit auch das Ergebnis. Wut und Zorn gegen den Prüfer belasten das Verhältnis und die Chancen heil aus der Sache zu kommen sinken gegen Null – auch wenn das ein Prüfer nur ungern zugibt… Doch der Ermessensspielraum hebt oder senkt sich, je nach Laune – verständlicherweise. Verschlechtern wird sich das Ergebnis sicherlich nicht, wenn Sie den Prüfer höflich behandeln, für Fragen zur Verfügung stehen und eine Tasse Kaffee und ein paar Kekse oder eine Butterbrezel anbieten. Eine Verbrüderung ist dagegen unangemessen („Wollen wir essen gehen?“) Höfliche Distanz und kooperatives Verhalten, und dann klappt das auch mit dem Finanzbeamten.
Welcher Zeitraum wird überprüft?
Der Prüfungszeitraum beträg
t meist 3 Jahre. Vorsicht, wenn ein längerer Zeitraum geprüft werden soll. In diesem Fall sollte man sofort reagieren und mit dem Steuerberater zusammen versuchen herauszufinden, warum länger als üblich geprüft werden soll.
Was weiß der Prüfer über den Unternehmer?
Jeder Beamte kommt gut vorbereitet zur Prüfung. Ihm stehen alle Steuererklärungen zur Verfügung, außerdem die Einnahme-Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse.
Sowohl Informationen beispielweise aus Prüfungen anderen in Geschäftskontakt stehender Unternehmen oder Hinweise ehemaliger Mitarbeiter, die vielleicht weniger gut auf das Unternehmen zu sprechen sind, stehen dem Prüfer zur Verfügung.
Kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?
Das sollte man sogar! Alle möglichen Schwachpunkte durchgehen, auf die das Buchhaltungsbüro im Verlauf der prüfungsrelevanten Jahre hingewiesen hat. Dann sollte man Lösungen suchen und parat haben, die logisch und nachvollziehbare Erklärungen für unklare Buchungen sind.
Wenn der Prüfer die Betriebsräume oder Grundstücke sehen will, ist er dazu berechtigt. Der Unternehmer sollte dafür sorgen, dass Einrichtung, Firmenwagen und Ausstattung des Büros auch der Buchhaltung entsprechen.
Je intensiver sich der Unternehmer vorbereitet, desto weniger Ansatzpunkte und je kleiner die Angriffsfläche, desto weniger Diskussionen und Nachzahlungen.
Darf der Prüfer die elektronische Buchhaltung auswerten?
Ja, seit 2002 kann der Betriebsprüfer die Finanzbuchhaltung durch einen direkten Zugriff auf die Buchungsdaten prüfen. Unregelmäßigkeiten fallen schneller auf.
Der Prüfer darf jedoch ausschließlich Einsicht in gesetzlich vorgeschriebene elektronische Aufzeichnungen verlangen.
Muss man im Zweifel Selbstanzeige erstatten?
Je nach Fall reicht auch ein kooperatives Verhalten. In schwerwiegenderen Situation, sollte man jedoch juristischen Beistand einholen.
Was ist die Schlussbesprechung?
Das Verhandlungsgeschick oder das des Buchhaltungsbüros ist hier gefragt. Der Prüfer hat sich ein Bild gemacht und sicherlich das eine oder andere gefunden, was ihm nicht gefällt. Sein Ermessensspielraum lässt einiges zu, also nicht immer gleich klein beigeben.
Kann man gegen geänderte Steuerbescheide Einspruch einlegen?
Ganz klar: Ja! Sollten Punkte strittig sein, dann sind Nachforderungen nicht das Ultimatum. Aber auch hier ganz genau Prüfen lassen, welcher Weg sich tatsächlich lohnt – der Steuerberater ist dafür unumgänglich.
Eine akribische Vorbereitung, von Anfang an, begleitet von einem erfahrenen Profi und die Steuerprüfung wird zu einem entspannten Spaziergang.
Das Team von FibuFuchs*!
PS.: Grundsätzlich handelt es sich bei allen unseren Angaben um allgemeine Informationen. Wir raten bei allen Fragen zu Ihren speziellen Anliegen einen Steuerberater oder Juristen hinzuzuziehen!
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