
Wärmeenergie als Wirtschaftsgut
Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen als Steuerelement für unternehmerischen Erfolg.
- Das Fahrtenbuch, kostenlose Vorlage, Software und warum das Finanzamt Excel ablehnt.
- Umzugskosten bei der Einkommenssteuer absetzen!
- Elektroauto Steuervorteile und staatliche Förderung
- Bruttolistenpreis / Neuwagenpreis schnell und ganz einfach für Ihr Auto kostenlos ermitteln.