
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Der BFH nimmt in einem aktuellen Urteil zur Frage Stellung, ob für einen Unternehmer ggf. jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung besteht. Der Unternehmer hatte im Gründungsjahr auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und die fünfjährige Bindungsfrist war ausgelaufen. Nach dem Urteil des BFH wirkt der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch für die folgenden Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts, noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.
Quelle: b.b.h.
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