Pauschbeträge für Sachentnahmen 2012:

Die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) wurden von der Finanzverwaltung mit Schreiben vom 24.01.2012 bekanntgegeben. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages; bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Bei gemischten Betrieben ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen:

 

Gewerbezweig

   Jahreswert für eine Person    

ohne Umsatzsteuer

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

873

443

1.316

Fleischerei

693

1.039

1.732

Gast- und Speisewirtschaften
  a) mit Abgabe von kalten Speisen

831

1.246

2.077

  b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

1.149

2.049

3.198

Getränkeeinzelhandel

0

374

374

Café und Konditorei

886

762

1.648

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

526

70

596

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

1.205

582

1.787

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

277

208

485

Ähnliche Artikel:

Gabriele Schmid Quelle: BBH