
Pauschaler km-Satz bei Reisekosten
Die Finanzverwaltung hat nun mit einer Allgemeinverfügung alle am 27.02.2014 anhängigen Einsprüche zurück gewiesen, die sich gegen den pauschalen Kilometersatz bei Reisekosten richten. Die Anwendung der 0,30 EUR-Pauschale je gefahrenen Kilometer verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hintergrund dieser Einsprüche war die Frage, ob ein höherer Kilometersatz wie z. B. im öffentlichen Dienst grundsätzlich für den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug zulässig ist. Mit Verweis auf ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2011 sieht die Finanzverwaltung für Einsprüche diesbezüglich keine Veranlassung.
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