
Nießbrauchsverzicht und Einkünfte
Mit Urteil vom 10.10.2025 (IX R 4/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die steuerliche Behandlung eines Entgelts für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück entschieden. Danach ist das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück zwar kein privates Veräußerungsgeschäft, aber eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Dabei ist es keine Voraussetzung, dass der Empfänger der Entschädigung bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand. Die Sache wurde an das Finanzgericht (FG) Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Quelle: b.b.h.
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