>AKTUELLE SPAR & STEUERNEWS< HEUTE NEUES ZUR E-BILANZ:

Ab Wirtschaftsjahre 2013 muss die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgen. Anfang Februar fand aus diesem Grund eine Informationsveranstaltung im Bundesfinanzministerium zum Thema E-Bilanz statt. An der Taxonomie werden kaum Veränderungen vorgenommen. Ergänzt wurde die Position „Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen“. Die Übermittlung der E-Bilanz für Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss mit Release 5.1 zur HGB-Taxonomie erfolgen. Mit dem Nachfolge-Release 5.2 soll dann auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sind keine Erweiterungen des Mindestumfangs geplant.
HINWEIS:
Langfristig geplant ist eine Rückübermittlung an den Steuerpflichtigen im XBRL-Format. Ein genauer Zeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.

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Gabriele Schmid b.b.h.