Investitionsbooster

Der sog. „Investitionsbooster“, den die seit gut zwei Monaten amtierenden Bundesregierung auf den Weg bringt, soll die angeschlagene Wirtschaft so schnell wie möglich entlasten. Folgende Punkte sind in dem „Investitionsbooster“-Gesetz enthalten:
• degressive AfA: 3 x lin. AfA-Satz, maximal 30 % von 2025 bis 2027
• E-Autos: gestaffelt AfA von 75 % Erstjahr bis 2 % ab dem fünften Jahr
• E-Autos: Erhöhung des Bruttolistenpreises auf 100.000 € für begünstigte Privatnutzung
• Körperschaftsteuer: schrittweise Senkung von 15 % auf 10 % ab 2028
• Thesaurierungssteuersatz: stufenweise Absenkung von 28,25 % auf 25 % ab 2032
Das milliardenschwere und schnell auf den Weg gebrachte Unternehmenssteuerpaket sorgt auf der anderen Seite für ein Defizit an Steuereinnahmen, was besonders bei Ländern und Kommunen auf Kritik stieß. Weitere Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft sollen folgen, z. B. Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie.

Quelle: b.b.h.

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