
Innergemeinschaftliche Lieferung
Nach dem BFH-Urteil vom 21.01.2015 muss der steuerpflichtige Erwerb von verbrauchsteuerpflichtigen Waren grundsätzlich nach Unionsrecht bestimmt werden. Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann grundsätzlich verbrauchsteuerpflichtige Waren an einen Unternehmer im Drittland liefern. Auch wenn ein Unternehmer im Drittland sich nicht unter Angabe einer USt-Identifikationsnummer als erwerbender Unternehmer ausweisen kann, kann er als solcher anzusehen sein. Er muss alle Maßnahmen ergriffen haben, um sich redlicher Weise als Unternehmer erkennen zu lassen. Seine Angaben müssen hinreichend auf die Eigenschaft des Erwerbers hinweisen.
Quelle: b.b.h.
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