Innergemeinschaftliche Lieferungen:
Mit Wirkung vom 01.01.2012 wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Hierzu hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen, wonach für bis zum 31.03.2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen der beleg- und buchmäßige Nachweis nach altem Recht nicht beanstandet wird. Durch BMF-Schreiben vom 06.02.2012 wird diese Nichtbeanstandungsregelung um drei weitere Monate verlängert. Somit sind die Neuregelungen unter anderem zum sog. Gelangensnachweis erst ab dem 01.07.2012 zwingend anzuwenden.
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