
Berufsbildungsgesetz
Zum 1.1.2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz mit Anpassungen bei den bestehenden Fortbildungsbezeichnungen in Kraft getreten. Nach einer Pressemitteilung des Verbandes ist im Bereich der steuerberatenden Berufe zumindest in der unmittelbaren Zukunft keine Änderung zu erwarten, da gesetzliche Übergangsregelungen vorliegen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Fortbildungsbezeichnungen Fachassistent oder Steuerfachwirt bis auf weiteres unverändert weiter gelten.
Quelle: b.b.h.
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