Beantragen der Istversteuerung

Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Antrag auf Istversteuerung auch konkludent gestellt werden. In der eingereichten Steuererklärung muss erkennbar sein, dass die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert worden sind. Das kann auch schlüssig aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hervorgehen. Wurde der Antrag auf Istversteuerung dahingehend gestellt, ergibt sich die Genehmigung des Finanzamtes aus der folgenden Festsetzung der Umsatzsteuer.

Quelle: b.b.h.

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