
Beantragen der Istversteuerung
Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Antrag auf Istversteuerung auch konkludent gestellt werden. In der eingereichten Steuererklärung muss erkennbar sein, dass die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert worden sind. Das kann auch schlüssig aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hervorgehen. Wurde der Antrag auf Istversteuerung dahingehend gestellt, ergibt sich die Genehmigung des Finanzamtes aus der folgenden Festsetzung der Umsatzsteuer.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Bruttolistenpreis / Neuwagenpreis schnell und ganz einfach für Ihr Auto kostenlos ermitteln.
- Kleinunternehmerregelung – Fluch oder Segen?!
- Rechnungen ins Ausland: So gibt es keine Probleme!
- Rechnungsanforderungen und alle Pflichtangaben für Selbstständige
- Das Fahrtenbuch, kostenlose Vorlage, Software und warum das Finanzamt Excel ablehnt.