
Bauträgerfälle: Finanzämter setzen die Bearbeitung aus!
Nachdem der BFH ernstliche Zweifel zur rückwirkenden Abwicklung von Bauträgerfällen geäußert hat und Aussetzung der Vollziehung gewährte, reagiert nun auch die Finanzverwaltung. Die Inanspruchnahme der beteiligten Subunternehmer wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Auch die Bauträger werden hingewiesen, dass die Anträge auf Erstattung unbegründet sind.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Darlehen oder Kredit ganz leicht trotz Schufaeintrag!
- Rechnungen ins Ausland: So gibt es keine Probleme!
- Buchhaltung nur noch mit elektronischen Belegen? Ganz klar NEIN!
- Verpflegungsmehraufwand 2014
- Bewirtungsbeleg: Schlemmen und dabei richtig sparen!
