
Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei
Ein privater Arbeitsvermittler kann entgegen der Aussage des zuständigen Finanzgerichtes umsatzsteuerfrei sein, wenn Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitssuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein erbracht werden. Der BFH hält es nicht für erforderlich, dass eine Einrichtung mit sozialem Charakter vorliegen muss, die eine derartige Leistung umsatzsteuerfrei behandeln darf. Es ist vielmehr möglich, sich direkt auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu berufen und die entsprechende Steuerbefreiung zu beanspruchen.
Quelle: b.b.h.
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