
Anteile an Immobilienfonds
Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs (“negativ thesaurierte Erträge”) führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung der Anteile gewinnerhöhend aufzulösen ist.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- SEPA Lastschriftverfahren
- Qualität statt Quantität! Die wenigsten wissen beim Arbeitszimmer absetzen…
- Zu welchen Unternehmern gehören Sie?
- Rechnungsanforderungen und alle Pflichtangaben für Selbstständige
- Freiberufler, jetzt anmelden und Vorteile nutzen!