Steuer-News auf einen Blick und dabei Steuern sparen, wie ein Profi

Rechnung: Leistungsbeschreibung

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zum Leistungsgegenstand in Rechnungen wichtige Aussagen festgelegt. So kann ein Abrechnungsdokument nur dann eine Rechnung sein, wenn die Beschreibung der Leistung nicht nur allgemeiner Art ist. Mit der Bezeichnung „Produktverkäufe“ ist es nicht möglich, die Leistung genau zu identifizieren. Der Vorsteuerabzug ist damit aus einer solchen Rechnung nicht möglich.

Quelle: b.b.h.

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Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Der BFH entscheidet, dass ein Wirtschaftsgut und damit Berichtigungsobjekt bei einem Gebäude unterschiedliche Gebäudeteile betreffen kann. Bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude ist das Berichtigungsobjekt der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist. Damit ist für jeden Teil auch die Bagatellgrenze zur Vornahme der Vorsteuerberichtigung gesondert zu prüfen.

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Veräußerung und gleichzeitige Verpachtung

Mit seinem Urteil hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt. Die Klägerin (eine GbR) habe zunächst sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen von ihrem Gesellschafter erworben, die zur Fortführung des Betriebs Sauenhaltung erforderlich gewesen seien. Hierfür genüge es, dass sie die erforderlichen Ställe lediglich angepachtet habe und die Fütterungsanlagen habe nutzen dürfen. Die nicht erworbenen Ackerflächen seien nicht als wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehen, da sie den Charakter des Unternehmens des Veräußerers nicht beeinflusst hätten. Den erworbenen Betrieb habe die Klägerin auch tatsächlich fortgeführt. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen V R 18/20 anhängig.

Quelle: b.b.h.

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Betriebstätte/feste Niederlassung

Der Unternehmer unterhält nach dem Urteil des BFH dann eine feste Betriebstätte bzw. feste Niederlassung, wenn er einen umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit aufweist. Die Einrichtung muss von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglichen.

Quelle: b.b.h.

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Kassennachschau: Unterlagen

Betriebsprüfer dürfen bei der seit 2018 möglichen unangekündigten Kassennachschau weder die Privaträume des Unternehmers betreten noch die Geschäftsräume durchsuchen. Auch auf Kassendaten, die beim steuerlichen Berater liegen, können die Prüfer nicht sofort zugreifen. Ein Übergang zur steuerlichen Aussenprüfung ist jedoch möglich und die Einsicht aller Unterlagen kann so erlangt werden. Den Besuch beim steuerlichen Berater muss der Prüfer jedoch ankündigen. Bei der Kassennachschau im Betrieb dürfen folgende Unterlagen/Vorgänge vom Prüfer gefordert werden:
-Verfahrensdokumentation
-Durchführung eines Kassensturzes
-Prüfung der Aufzeichnungen und Buchungen
-Einsicht in alle relevanten Kassenunterlagen, wie Kassenberichte, Zählprotokolle
-Prüfung des Kassensystems, der gespeicherten Daten und Programmierung
-Abgleich mit Warenwirtschaft
Vor allem eine Verfahrensdokumentation mit einer Beschreibung zum Ablauf bis hin zur Archivierung ist in vielen Fällen eine entscheidende Grundlage für den reibungslosen Ablauf einer Kassennachschau.

Quelle: b.b.h.

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Einlage in BV: Schenkungsteuer

Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. Der andere Gesellschafter wird dadurch bereichert, dass sich seine über die KG gehaltene Beteiligung am Gesamthandsvermögen entsprechend erhöht. Die Zuwendung erfolgt freigebig, wenn der einbringende Gesellschafter von dem anderen Gesellschafter keine entsprechende Gegenleistung erhält. Eine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Einlage im Verhältnis zur KG gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, weil sie den Gemeinschaftszweck fördert.

Quelle: b.b.h.

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Brexit: Warenhandel mit Nordirland

Unternehmen in Nordirland sollen eine spezielle Identifikationsnummer zur Identifizierung erhalten, damit gemäß EU-Protokoll zu Irland/Nordirland die EU-MwSt-Bestimmungen für Waren Anwendung finden können. Nach Ablauf der Übergangszeit bis 31.12.2020 unterliegen diese dann den britischen Mehrwertsteuer-Vorschriften. Die vorgeschlagenen Änderungen erfordern einige IT-Anpassungen in den Mitgliedstaaten. Zu einer schnellen Einigung vor Ablauf der Übergangszeit wurde durch die EU-Kommission aufgerufen.

Quelle: b.b.h.

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Corona: Betriebsschliessungsversicherungen

Verspricht eine Betriebsschliessungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im folgenden aufgeführten…“ Krankheiten und Krankheitserreger, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschliessungen wegen des Corona-Virus. Die Inhaberin einer Gaststätte legte Beschwerde beim OLG Hamm ein, die ohne Erfolg blieb. Die Aufzählung der „versicherten“ Krankheiten und Krankheitserreger in den vereinbarten Versicherungsbedingungen sei abschließend. Der Versicherer gewährte aufgrund der einschätzbaren Risiken auch für eine spätere Erweiterung des Gesetzes wegen neuer Infektionskrankheiten ausdrücklich keinen Versicherungsschutz.

Quelle: b.b.h.

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