
NRW Überbrückungshilfe Plus als Betriebseinnahmen
Die gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe (sog. NRW Überbrückungshilfe Plus) stellt Betriebseinnahmen dar, auch soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde (FG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.2023 – 13 K 570/22 E; Revision anhängig BFH-Az. VIII R 34/23).
Quelle: b.b.h.
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