
Bundesrat: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 19.05.2022 beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
In Kraft treten können dann erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.
Quelle: b.b.h.
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