Mietwohnneubau zunächst vertagt

Der Finanzausschuss hat am 01.06.2016 die Beschlussfassung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnneubaus erneut vertagt, weil es noch erheblichen Beratungsbedarf dazu gebe. Mit dem Gesetz soll die angespannte Situation am Wohnungsmarkt in bestimmten Gebieten verbessert werden. Im Gespräch ist eine Sonderabschreibung, wobei maximal nur 3000,00 EUR Herstellungskosten pro Quadratmeter gefördert werden. Mit Änderungen ist allerdings im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu rechnen!

Quelle: b.b.h.

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