
Vermietung mit Inventar
Der BFH hat im Falle eines Pflegeheimes entschieden, ob die Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung angesehen werden kann. Der BFH sieht in seinem aktuellen Urteil grundsätzlich eine Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, als gegeben. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um eine langfristige Vermietung handelt. Er weist jedoch darauf hin, dass je nach vorliegendem Einzelfall entschieden werden muss, ob eine einheitlich zu beurteilende Leistung oder doch getrennte Leistungen vorliegen.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Rechnungen ins Ausland: So gibt es keine Probleme!
- Rechnungsanforderungen und alle Pflichtangaben für Selbstständige
- Buchhaltung nur noch mit elektronischen Belegen? Ganz klar NEIN!
- Bruttolistenpreis / Neuwagenpreis schnell und ganz einfach für Ihr Auto kostenlos ermitteln.
- Wie Sie vermeiden, dass der Steuerberater, zum Teuerberater wird!